Die grüne Kindergrundsicherung: Mut zum Systemwechsel

Am 16.11.2012 bis 18.11.2012 findet in Hannover der nächste Grüne Bundesparteitag (BDK) statt. Dabei steht zum Tagesordnungspunkt Sozialpolitik auch ein Antrag zur Kindergrundsicherung zur Diskussion. Der Antrag wird dabei beispielsweise unterstützt von Sven Lehmann (Landesvorsitzender NRW), Katrin Göring-Eckardt (Bundestagsvizepräsidentin), Renate Künast (Fraktionsvorsitzende), Ekin Deligöz (stellv. Fraktionsvorsitzende), Anja Siegesmund (Fraktionsvorsitzende Thüringen), Lisa Paus (MdB), Sina Doughan, (Sprecherin der GJ), Karl Bär, (Sprecher der GJ) sowie Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB).

Im Antrag heißt es unter anderem:

Obwohl der Staat jährlich einen dreistelligen Milliardenbetrag für den Familienleistungsausgleich verwendet, sind Kinder in Deutschland nach wie vor ein Armutsrisiko. Das liegt auch daran, dass viele familienbezogene staatliche Förderungen am falschen Ende anknüpfen und für eine ungerechte Verteilung sorgen. So entlasten die Freibeträge für Kinder hohe Einkommen mehr als niedrige und das Ehegattensplitting subventioniert die Ehe an sich, ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Kindern.

Das Grundgesetz lässt dem Gesetzgeber in Art 6 GG die Wahl, auf welche Weise er den Bedarf von Familienangehörigen berücksichtigen will. Entweder er stellt das Existenzminimum von der Besteuerung frei oder er zahlt einen entsprechenden Geldbetrag. Werden die staatlichen Leistungen und Freibeträge in einer Kindergrundsicherung gebündelt und parallel mit dem Abschmelzen des Ehegattensplittings begonnen, wird der Systemwechsel nachhaltig. Die Kindergrundsicherung wird dabei aus dem Familienleistungsausgleich selbst heraus finanziert.

Wir wollen die Kindergrundsicherung in der kommenden Wahlperiode zügig einführen. Zur Ausgestaltung schlagen wir folgende Eckpunkte vor:

1) Die Kindergrundsicherung liegt oberhalb des Kinderregelsatzes nach dem SGB II (und analog im SGB XII), so dass der Bedarf gedeckt ist und die Kinderregelsätze somit vollständig ersetzt werden können. Dadurch werden mindestens 2 Mrd. Euro für die Finanzierung der Kindergrundsicherung frei.

2) Die Kindergrundsicherung wird der Höhe nach so bemessen, dass die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG vollständig abgeschafft werden können.
Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben würden z.B. durch ein Einstiegsmodell von monatlich 300,-€ erfüllt.

3) Das Kindergeld geht in der Kindergrundsicherung auf. Die 30 Milliarden € Kindergeld für Minderjährige werden zur Finanzierung der Kindergrundsicherung eingesetzt.

4) Durch die Kindergrundsicherung und die Abschaffung der Kinderregelsätze wird auch der „Kinderzuschlag“ in Höhe von bislang 400 Mio Euro überflüssig.

5) Weitere staatliche Ausgaben können durch die Kindergrundsicherung reduziert werden, wie bspw. die monetären Anteile des Bildungspaketes, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII sowie Freibeträge für Schulgeld und Kinderbetreuung. Soweit die Kindergrundsicherung nicht den gesamten Wohnbedarf der Kinder mit abdeckt, bleibt es dabei, dass Familien weiterhin Wohngeld oder Kosten der Unterkunft beziehen. Die Leistungen verringern sich jedoch deutlich, weil die anzurechnende Kindergrundsicherung über dem bisherigen Kindergeld liegt.

6) Der verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch das Abschmelzen des Ehegattensplittings gedeckt. Dabei wird das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung bei übertragbarem Grundfreibetrag ersetzt, was langfristig im Vergleich zu jetzigen Rechtslage zusätzliche Steuereinnahmen von ca. 14 Mrd. Euro jährlich bringen würde.
In der ersten Phase werden diese Mehreinnahmen deutlich geringer ausfallen, da rechtlich für bisherige Ehen eine Übergangsregelung greifen muss. In dieser Umstellungsphase wird die Finanzierung des Einstiegs in die Kindergrundsicherung Vorrang haben müssen, um eine übermäßige Belastung kinderreicher Familien gegenüber kinderlosen Ehen zu vermeiden.
In einer zweiten Phase stehen die steigenden Mehreinnahmen durch die Individualbesteuerung für den Ausbau der Infrastruktur und zur dynamischen Anpassung der Kindergrundsicherung zur Verfügung.

7) die Kindergrundsicherung wird nur für Minderjährige eingeführt, da es für Volljährige in Ausbildung ein komplementäres Konzept gibt: Das grüne Zwei-Säulen-Modell mit einer elternunabhängigen Basisabsicherung. Auch mit diesem Anschlussmodell entfallen im Gegenzug Kindergeld und Freibeträge.

2 Kommentare

  1. Anarchie Utopie

    Die Grünen haben damals Hatz4 mit eingeführt, jetzt in der Opposition wird wieder das Gegenteil davon gefordert. Woher soll ich wissen ob ihr es ernst meint oder doch nur wieder die Wähler verschaukeln wollt ?

    • genaurichtig

      genau so sehe ich das auch,keiner hatte damals den mut diesen dreck zu kippen,nur die linken waren dagegen für mich die partei die noch was bewegen könnte.wahrscheinlich waren die grünen damals zu grün, hinter den ohren,wieso geht es jetzt voran ? schröder und konsorten waren doch voller stolz hartz 4 einzuführen,dann sollte auch mal jede andere partei stellung nehmen warum sie diesen mist mitgetragen haben.

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