Brandenburger GRÜNE für Kindergrundsicherung

Unter dem Motto „WIR stärken“ untermauerten die Bündnisgrünen auf ihrer 31. Landesdelegiertenkonferenz in Brandenburg an der Havel mit insgesamt sechs Anträgen zum Thema Sozialpolitik ihren Anspruch, Brandenburg in Zukunft sozial gerechter zu gestalten. Dabei wollen sich die Brandenburger Grünen auf bundesebene u.a. für eine Abschmelzung des Ehegattensplittings zugunsten einer Kindergrundsicherung von monatlich 300 Euro für alle Kinder sowie eine Änderung des SGB II einsetzen, um über Passiv-Aktiv-Transfers einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Antrag zur Kindergrundsicherung heißt es demnach:

“Um die gesellschaftliche Isolation von Kindern in Armut aufzuheben, müssen wir sie unabhängiger von den Erwerbsbiographien ihrer Eltern machen. Dafür müssen wir die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen. Die Förderung des Trauscheins unabhängig von Kindern ist überholt, wie auch von Seiten der EU-Kommission angemahnt. Wir wollen nicht die Ehe fördern, Kinder müssen im Mittelpunkt der Familienleistungen stehen. Zudem wollen wir weg von der ungerechten Familienförderung, bei der besonders gut-situierte Familien profitieren. Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist. Innerhalb unserer Partei werben wir daher für die Kindergrundsicherung, die Kinder existenzsichernd und unabhängig von der Form und dem finanziellen Hintergrund ihrer Familie fördert. Die Kindergrundsicherung erleichtert Müttern und Vätern die finanzielle Sorge für ihr Kind und gewährleistet dessen soziokulturelle Existenzsicherung. Da dies ebenso wie die Abschmelzung des Ehegattensplittings nicht über Nacht geht, wollen wir bis dahin die Regelsätze von Kindern aus armen Familien erhöhen”.

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