Das Grundeinkommen auf Zeit ist eine Idee, die in der Debatte Grundeinkommen versus Grundsicherung für einen Berliner LDK-Beschluss als „Kompromiss“ eingebracht wurde. In der Folge gab es entsprechenden Beschlusslagen in den zentralen Beschlüssen zur GRÜNEN Sozialpolitik 2007 sowie 2011.
Hintergrund
BDK-Beschluss, Hannover, 2011: „Brückengrundsicherung“
“Über eine befristete Vermittlungspause, die auf die Eigeninitiative der Erwerbslosen setzt, soll eine neue Option zur Eingliederung in Arbeit geschaffen werden. Eine solche Brückengrundsicherung richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig.”
BDK-Beschluss, Nürnberg, 2007: „Brückengrundsicherung“
„Wir haben in der Diskussion über Grüne Grundsicherung und Grünes Grundeinkommen im zurückliegenden Jahr voneinander gelernt, unsere Konzepte dabei präzisiert und uns auf-einander zu bewegt. Es ist möglich und sinnvoll, einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommens-Debatte in das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung aufzunehmen, aber das ist kein Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle. In diesem Sinne ist zum Beispiel der Vorschlag einer Brückengrundsicherung zu verstehen. Die Brückengrundsicherung ist eine Grundsicherung für Phasen der Umorientierung und des Übergangs, etwa zwischen befristeten Jobs, beim Start in die Selbständigkeit oder auch für Phasen der Familienarbeit.“
LDK-Beschluss, Berlin 2007: Der ermutigende Sozialstaat
Realitäten anerkennen heißt Konsequenzen ziehen:
Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit
„Zeiten der Erwerbslosigkeit sind heute normal, die Fluktuation in und aus der Erwerbslosigkeit ist hoch. Befristete abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeiten, Fortbildungsphasen, ehrenamtlich geprägte soziale und kulturelle Projekte lassen sich nicht in veraltete Raster einer klassischen Vollzeit-Erwerbstätigkeit pressen. Für weite Teile der Bevölkerung ist es normal, sich in Brüchen und Veränderungen auch immer wieder kreativ und selbst organisiert neu auszurichten. Aus diesen neuen Formen von Erwerbsbiographien gilt es praktische Konsequenzen zu ziehen.
Wir schlagen deshalb die Ausarbeitung des Konzeptes „Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit “ vor, das den BezieherInnen mehr Selbstbestimmung sowie Verantwortung und damit Wahlfreiheit für ihre individuelle Lebensplanung verschafft.
Das „Selbstbestimmte Grundeinkommen auf Zeit“ ist an die Lebenserwerbsphase gekoppelt und kann nach der ersten Ausbildung bis zum gesetzlichen Renteneintritt flexibel in Anspruch genommen werden. Jedoch kann es maximal bis zur Gesamthöhe eines jährlichen Durchschnittsentgelts im deutschen Sozialversicherungssystem in Anspruch genommen werden, wenn und insoweit das Einkommen nicht dieses Durchschnittsgehalt überschreitet. In diesem Modell sollen diejenigen Konzepte aufgehen, die bisher schon eine lebensphasenorientierte Freistellung vom Kontroll- und Vermittlungszwang gewährleisten oder gewährleisten sollen. Zu nennen sind z.B. die so genannte 58er-Regelung für Erwerbslose, die Altersteilzeit, Sabbaticals oder das von grüner Seite entwickelte Konzept einer einjährigen Vermittlungspause. Neben den genannten Konzepten können zur Gegenfinanzierung erworbene Ansprüche an die Sozialversicherung oder das Sozialsystem berücksichtigt werden.
Mit dem selbst bestimmten Grundeinkommen auf Zeit kann ein Beitrag dazu geleistet werden, staatliche Hilfe treffgenauer auf diejenigen zu konzentrieren, die sich nicht mehr selbst helfen können.“
Quelle: Realitäten anerkennen und Konsequenzen ziehen: Grundeinkommen auf Zeit
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