“Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und Freiheit.
Jeder Mensch ist einzigartig und frei und gleich an Würde und Rechten geboren.”

BTW21 Wahlprogramm "Alles ist drin" - Änderungsanträge

Hier findest Du die Änderungsanträge zum Entwurf des grünen Bundestagswahlprogramms von 2021, das von den Mitgliedern des Grünen Netzwerks Grundeinkommen unterstützt wird – mit der Bitte um Unterstützung und großzügige Bewerbung in allen geeigneten parteiinternen Foren.

Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Klimagerechtes Wirtschaften belohnen

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Antragstext

Von Zeile 169 bis 171:

Preis eingeführt, dessen Lenkungswirkung aber weiter verbessert werden muss. Wir wollen die Erhöhung des CO2-Preises auf 60120 Euro auf das Jahr 2023 vorziehen. Danach soll der CO2-Preis so ansteigen, dass er im Konzert mit den Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Vorgaben

Begründung

Begründung: Im BDK-Beschluss aus dem Jahr 2019 wurde ein CO2-Einstiegspreis von 40€/t gefordert der im Jahr 2020 auf 60€/t ansteigen und danach analog jedes Jahr steigen soll. Wenn dieser analoge Anstieg als einer von 20€/t pro Jahr interpretiert wird, sollte der CO2-Preis im Jahr 2023 bei 120€/t und nicht bei 60€/t liegen. Dafür hier noch der BDK-2019 Beschluss im Wortlaut: “Der Einstiegspreis in diesen Sektoren soll bei 40 Euro pro Tonne liegen und ab 2020 auf 60 Euro pro Tonne erhöht werden. Danach muss er jedes Jahr planbar analog ansteigen.” (https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf)

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Antragstext

Von Zeile 174 bis 178:

Damit Klimaschutz sozial gerecht ist, wollen wir die Einnahmen aus dem CO2-Preis direkt an die Bürger*innen zurückgeben. Dazu strebenführen wir neben der Senkung der EEG-Umlage ein Energiegeld anein, das jede*r Bürger*in erhält. Über das EnergiegeldMit dieser Zahlung geben wir alle zusätzlichen CO2-Einnahmen an die Menschen zurück, und zwar fair aufgeteilt pro Kopf. Dies ergänzt die teilweise steuerfinanzierte Senkung der EEG-Umlage. So kann man mit Klimaschutz Geld verdienen und es findet ein sozialer Ausgleich im System

Begründung

Die Formulierung „streben… an“ ist zu weich, um ein Energiegeld wirklich zu fordern. So drückt „führen wir ein Energiegeld ein“ besser aus, dass das Energiegeld auch tatsächlich realisiert wird. Wesentlich ist ebenfalls die Ergänzung “teilweise steuerfinanziert”, damit deutlich wird, dass alle, aber auch der Staat, die EEG-Umlage mitfinanzieren.

Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften

Mehr Steuergerechtigkeit schaffen

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Antragstext

Von Zeile 647 bis 651:

alle einen fairen Beitrag leisten. Heute aber tragen die obersten 10 Prozent der Einkommen über Steuern und Abgaben relativ weniger bei als die mittleren Einkommen. Vom Grundfreibetrag der Einkommensteuer profitieren heute die oberen Einkommen deutlich mehr als die geringen und mittleren. Das ändern wir, indem wir den Grundfreibetrag in eine monatlich ausgezahlte Pauschale umgewandeln. Ähnlich dem heutigen Kindergeld, erhält dann jede*r potentiell Einkommenssteuerpflichtige einen pauschalen Betrag, durch den das Existenzminimum indirekt steuerfrei gestellt wird. Durch die Neuberechnung des Existenzminimums erhöht sich der Einkommensteuer erhöhen, umGrundfreibetrag und damit auch die ausgezahlte Pauschale, dadurch werden kleine und mittlere Einkommen zu entlastenentlastet. Im Gegenzug wollen wir den Spitzensteuersatz moderat anheben. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue

Begründung

Das Existenzminimum von Erwachsenen wird verfassungsgemäß von der Einkommensteuer freigestellt und zwar über den Grundfreibetrag. Es könnte aber auch – ähnlich wie beim Kindergeld statt Kinderfreibetrag – vorab ausgezahlt werden, quasi als “Erwachsenengeld”. Mit einer solchen Pauschale für alle, vorab und monatlich ausgezahlt, wird das Existenzminimum indirekt Einkommensteuerfrei gestellt. Der Grundfreibetrag wird dadurch zunächst ersetzt bzw ggf. im nachhinein mittels Günstigerprüfung noch gewährt.

Das entspricht der Umwandlung des Grundfreibetrags in ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen.

Auch wenn die Summe eines solchen partiellen Grundeinkommens nur der heutigen mittleren Steuerersparnis entspricht (in etwa 200-300 Euro, genauere Berechnungen sind noch in Bearbeitung) so ist die Botschaft doch eine ganz andere als beim Steuerfreibetrag. Es ist psychologisch etwas völlig anderes, etwas zu bekommen, als etwas nicht zu bezahlen.

Gerade in heutigen Zeiten ist es so wichtig wie schon lange nicht mehr, vom Staat eine positive Botschaft an die Bürger*innen auszusenden. Ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen kann so eine positive Botschaft sein. In Zeiten, in denen uns so viel abverlangt wird an Solidarität, Disziplin und Einschränkungen, kann die Botschaft “du gehörst dazu und bist gewollt” einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Wenn innerhalb einer Gesellschaft jede*r etwas bekommt und jede*r etwas gibt, dann fördert das den Zusammenhalt und den Gemeinsinn. Ein Grundeinkommen macht alle Bürger*innen zu Empfangenden und zu Gebenden. Es überwindet die Trennung zwischen denen die Zahlen und denen die Bekommen. Alle gehören dazu.

Bei dem Gedanken an Geschenke vom Staat, kommt schnell Angst vor steigenden Schulden auf. Doch das ist bei dem hier vorgeschlagenen Modell gar nicht erforderlich. Durch die gleichzeitige Streichung des Freibetrags ist das Ganze nahezu aufkommensneutral. Es werden lediglich ein paar Löcher im System gestopft.

Wer heute kein ausreichendes eigenes Einkommen hat und auch keine ausreichenden staatlichen Sozialleistungen bezieht – also diejenige*n, die in verdeckter Armut unterhalb des Existenzminimums leben – bekommen zumeist über die Pauschale etwas mehr als vorher. Ein Zeichen starker Solidaritätsbekundung, denn das sind Ausgaben, die der Staat ohnehin hätte, wenn diese Menschen ihre Rechte einfordern würden. Aktuell spart der Staat, weil er Bedürftige durch bürokratische Hürden davon abhält, Leistungen in Anspruch zu nehmen auf die eigentlich ein Anrecht besteht. Dieser Missstand wird durch eine pauschale Auszahlung deutlich reduziert.

Die Höhe des Existenzminimums soll ohnehin neu berechnet werden, siehe Kapitel zur “Garantiesicherung”. Auch wenn – ebenso wie das Kindergeld, auch das partielle Grundeinkommen auf die Transferleistungen angerechnet wird- ändert sich trotzdem auch für Sozialleistungsempfangende etwas, denn das partielle Grundeinkommen erfordert keine Gegenleistung, es muss nicht neu beantragt werden und kann auch nicht gekürzt werden.

Auf die Erwerbstätigkeit hätte das partielle Grundeinkommen wahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss, da die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen unverändert bleiben. Alle erhalten das partielle Grundeinkommen vom Staat und Arbeitnehmer*innen bekommen dafür durch die Steuern ab dem 1. Euro etwas weniger Netto von dem/der Arbeitgeber*in ausgezahlt.

Fazit:

Die Umwandlung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer in ein partielles monatlich ausgezahltes Grundeinkommen ist eine weitestgehend kostenneutrale Reform. Dabei können weitere Erfahrungen mit bedingungslosen Zahlungen gemacht und ein wichtiger Beitrag zu einem positiveren Staatsverständnis geleistet werden.

Kapitel 3: Solidarität sichern

Gleichberechtigung auch bei der Steuer

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Von Zeile 334 bis 337:

der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die Erwerbstätigkeit von Frauen aus. Deshalb wollen wir perspektivisch das Ehegattensplitting abschaffen und zunächst für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbaremeinführen und für alle den Grundfreibetrag einführender Einkommensteuer in eine monatlich ausgezahlte Pauschale umwandeln. Damit stärken wir die finanzielle Basis aller Bürger:innen, ob verheiratet, in Familie, alleinerziehend oder Alleinstehend. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und

Begründung

Das Existenzminimum von Erwachsenen wird verfassungsgemäß von der Einkommensteuer freigestellt und zwar über den Grundfreibetrag. Es könnte aber auch – ähnlich wie beim Kindergeld statt Kinderfreibetrag – vorab ausgezahlt werden, quasi als “Erwachsenengeld”. Mit einer solchen Pauschale für alle, vorab und monatlich ausgezahlt, wird das Existenzminimum indirekt Einkommensteuerfrei gestellt. Der Grundfreibetrag wird dadurch zunächst ersetzt bzw ggf. im nachhinein mittels Günstigerprüfung noch gewährt.

Das entspricht der Umwandlung des Grundfreibetrags in ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen.

Auch wenn die Summe eines solchen partiellen Grundeinkommens nur der heutigen mittleren Steuerersparnis entspricht (in etwa 200-300 Euro, genauere Berechnungen sind noch in Bearbeitung) so ist die Botschaft doch eine ganz andere als beim Steuerfreibetrag. Es ist psychologisch etwas völlig anderes, etwas zu bekommen, als etwas nicht zu bezahlen.

Gerade in heutigen Zeiten ist es so wichtig wie schon lange nicht mehr, vom Staat eine positive Botschaft an die Bürger*innen auszusenden. Ein bedingungsloses partielles Grundeinkommen kann so eine positive Botschaft sein. In Zeiten, in denen uns so viel abverlangt wird an Solidarität, Disziplin und Einschränkungen, kann die Botschaft “du gehörst dazu und bist gewollt” einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Wenn innerhalb einer Gesellschaft jede*r etwas bekommt und jede*r etwas gibt, dann fördert das den Zusammenhalt und den Gemeinsinn. Ein Grundeinkommen macht alle Bürger*innen zu Empfangenden und zu Gebenden. Es überwindet die Trennung zwischen denen die Zahlen und denen die Bekommen. Alle gehören dazu.

Bei dem Gedanken an Geschenke vom Staat, kommt schnell Angst vor steigenden Schulden auf. Doch das ist bei dem hier vorgeschlagenen Modell gar nicht erforderlich. Durch die gleichzeitige Streichung des Freibetrags ist das Ganze nahezu aufkommensneutral. Es werden lediglich ein paar Löcher im System gestopft.

Wer heute kein ausreichendes eigenes Einkommen hat und auch keine ausreichenden staatlichen Sozialleistungen bezieht – also diejenige*n, die in verdeckter Armut unterhalb des Existenzminimums leben – bekommen zumeist über die Pauschale etwas mehr als vorher. Ein Zeichen starker Solidaritätsbekundung, denn das sind Ausgaben, die der Staat ohnehin hätte, wenn diese Menschen ihre Rechte einfordern würden. Aktuell spart der Staat, weil er Bedürftige durch bürokratische Hürden davon abhält, Leistungen in Anspruch zu nehmen auf die eigentlich ein Anrecht besteht. Dieser Missstand wird durch eine pauschale Auszahlung deutlich reduziert.

Die Höhe des Existenzminimums soll ohnehin neu berechnet werden, siehe Kapitel zur “Garantiesicherung”. Auch wenn – ebenso wie das Kindergeld, auch das partielle Grundeinkommen auf die Transferleistungen angerechnet wird- ändert sich trotzdem auch für Sozialleistungsempfangende etwas, denn das partielle Grundeinkommen erfordert keine Gegenleistung, es muss nicht neu beantragt werden und kann auch nicht gekürzt werden.

Auf die Erwerbstätigkeit hätte das partielle Grundeinkommen wahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss, da die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen unverändert bleiben. Alle erhalten das partielle Grundeinkommen vom Staat und Arbeitnehmer*innen bekommen dafür durch die Steuern ab dem 1. Euro etwas weniger Netto von dem/der Arbeitgeber*in ausgezahlt.

Fazit:

Die Umwandlung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer in ein partielles monatlich ausgezahltes Grundeinkommen ist eine weitestgehend kostenneutrale Reform. Dabei können weitere Erfahrungen mit bedingungslosen Zahlungen gemacht und ein wichtiger Beitrag zu einem positiveren Staatsverständnis geleistet werden.

Garantiesicherung statt Hartz IV

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Von Zeile 358 bis 359 einfügen:

einem spürbar höheren Einkommen führt. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit Hilfe einer Selbstauskunft geprüft.
Für grundlegende Änderungen am sozialen Sicherungssystem, wie zum Beispiel die der Bedürftigkeitsprüfung bei der Gewährung des Existenzminimums, ist eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich, die wir durch repräsentativ zusammengesetzte Bürger*innenräte fördern wollen.

Begründung

Wir haben im Grundsatzprogramm die Orientierung am Leitbild des Bedingungslosen Grundeinkommenn beschlossen. Für derartig grundlegende Änderungen am sozialen Sicherungssystem ist eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich, die wir durch repräsentativ zusammengesetzte Bürger*innenräte fördern wollen.

Garantiesicherung statt Hartz IV

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Antragstext

Von Zeile 358 bis 359 einfügen:

einem spürbar höheren Einkommen führt. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit Hilfe einer Selbstauskunft geprüft. Die existenzsichernden Leistungen sollen schrittweise ins Steuersystem integriert werden. In der nächsten Legislaturperiode werden wir deshalb ein Konzept erarbeiten, wie die Existenzsicherung für Erwerbstätige in die Einkommensteuer integriert werden kann. Verdeckte Armut wird dadurch vermieden.

Begründung

Wir haben beim Grundsatzprogramm beschlossen, die Garantiesicherung schrittweise in das Steuersystem zu integrieren. Es macht Sinn, bei den Erwerbstätigen damit anzufangen.

Modellprojekt Grundeinkommen (neuer Abschnitt)

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Von Zeile 359 bis 361 einfügen:

Modellprojekt Grundeinkommen

Wir wollen die Garantiesicherung weiterentwickeln und uns dabei an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens orientieren. Die Coronapandemie hat eindrücklich gezeigt, dass politische Entscheidungen stärker auf wissenschaftlicher Evidenz fußen sollten. Ein von unabhängigen Wissenschaftler*innen evaluiertes und konzipiertes sowie ergebnisoffenes Modellprojekt zum Grundeinkommen kann diverse Wissenslücken schließen und offene relevante Fragen wie beispielsweise Auswirkungen auf die individuelle Motivation und Wohlbefinden oder aber messbare Veränderungen des Arbeitsangebotes beantworten. Es kann offenlegen, ob und wenn ja, welche Potentiale ein garantiertes Grundeinkommen freisetzen kann oder aber welche Auswirkungen ein Grundeinkommen auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, auf Care-Arbeit oder auf gesellschaftliches Engagement haben kann. Wir wollen deshalb die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Modellprojekten zum Grundeinkommen sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene schaffen und ein bundesweites Modellprojekt zum Grundeinkommen durchführen. Dadurch wollen wir die ideologischen Grabenkämpfe im Rahmen einer breiten sachlichen gesellschaftlichen Debatte überwinden.

Begründung

In unserem neuen Grundsatzprogramm haben wir uns mehrheitlich für eine Orientierung an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens ausgesprochen. Um diese Leitidee wissenschaftlich zu fundieren bedarf es Forschung. Ein wichtiger – in Deutschland bisher unerforschter – Weg sind Modellprojekte. So stellen wir sicher, dass wir stets an einer zukunftsgewandten Weiterentwicklung unserer sozialpolitischen Programmatik arbeiten.

Weitersagen: Das Grundeinkommen ist für alle da!