Beschlüsse

Grundeinkommen auf dem kommenden Bundesparteitag in Hannover

Am 16.11.2012 bis 18.11.2012 findet in Hannover der nächste Grüne Bundesparteitag (BDK) statt. Dabei werden zum Tagesordnungspunkt Sozialpolitik auch einige Fragen rund ums Grundeinkommen zur Diskussion stehen. Im Leitantrag des Bundesvorstandes (Eine Gesellschaft für Alle: Umfassende Teilhabe durch gute Institutionen und gerechte Verteilung) ist das Bekenntnis zu einem Sanktionsmoratorium bereits enthalten. Über die vollständige Abschaffung von Sanktionen werden wir trotzdem diskutieren. Dazu liegen u.a. 2 Anträge für die Einrichtung einer Enquete-Kommission zum Grundeinkommen vor (SP-01-671 sowie SP-07). weiterlesen »

Grüne, Piraten und das Grundeinkommen – Sozialpolitik im Vergleich

Ende letzten Jahres machte die “neue” Piratenpartei mit einem Beschluss für ein Grundeinkommen auf sich aufmerksam. Das GRÜNE NETZWERK GRUNDEINKOMMEN freut sich über die Unterstützung der Piraten in der politichen Auseinandersetzung für ein Grundeinkommen.

Wir GRÜNEN haben mit unserem Beschluss “Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit!” im Jahr 2008 unser Verhältnis zum Grundeinkommen festgehalten. Auch auf den folgenden Parteitagen gab es intensive Debatten und Beschlüsse zu sozialpolitischen. Und die GRÜNinterne Debatte wird 2012 mit dem geplanten Sozialkongress fortgeführt.

Was haben die Piraten nun genau beschlossen und wie stehen dazu GRÜNE Parteitagsbeschlüsse? Um diese Frage zu beantworten versucht die folgende Übersicht die Beschlüsse zu einzelnen Themenfeldern (Grundeinkommen allgemein, Mindestlohn, Sanktionen, Höhe des Regelsatzes etc) gegenüber zu stellen (Stand Januar 2011).

Grüne Schleswig-Holstein gegen Hartz-IV-Sanktionen und für Grundeinkommen

Bündnis 90 / Die Grünen Schleswig-Holstein haben am 12.11.2011 beschlossen, sich auf Bundesebene für die Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen einzusetzen. Die Initiative des Antrags kam von der Grünen Jugend SH und Arfst Wagner, Mitglied des Netzwerkrats des Netzwerks Grundeinkommen.

Hier einige Auszüge aus der Antragsbegründung von Arfst Wagner.

Die Kontrollmechanismen des Hartz-Systems motivieren die Menschen nicht, sie demütigen sie und machen sie klein. Und dadurch geschieht das Gegenteil: sie werden demotiviert. Angst ist kein akzeptabler Antrieb, den wir als Grüne unterstützen dürfen. Deshalb fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Antrags die Abschaffung dieser Sanktionen.

Eine Randbemerkung für Unentschlossene: Die Abschaffung der Sanktionen spart sehr viel Geld ein. Und Angst ist eine Ursache für einen sehr großen Kostenfaktor im Gesundheitssystem.

Wir Grüne in Schleswig-Holstein haben uns vor einigen Jahren bereits für das bedingungslose Grundeinkommen als Zukunftsmodell ausgesprochen. Sicher, wir sehen derzeit aus mancherlei Gründen keine Möglichkeit, es umzusetzen. Aber durch die Streichung der Sanktionen wäre ein erster Schritt in diese Richtung getan. Aus dem Denken des Grundeinkommens und aus dem Selbstverständnis GRÜNER SOZIALPOLITIK ist meiner Ansicht nach die Streichung der Sanktionen eine logische und notwendige Schlussfolgerung.

Im Wahlprogramm der Grünen zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein liest sich das dann wie folgt.

„Die Hartz IV-Gesetze müssen geändert und die Hartz IV-Sätze auf ein menschenwürdiges Existenzminimum angehoben werden. Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Sanktionen gegenüber Hartz 4 BezieherInnen ein.“

„Wir GRÜNE haben uns als Landesverband dafür ausgesprochen, perspektivisch ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Ein solcher, grundlegender Systemwechsel in der Sozial- und Steuerpolitik kann jedoch nicht von heute auf morgen, nicht voraussetzungslos und auch nicht isoliert in einem einzigen Bundesland gelingen.“

Positionen und Beschlüsse

In dem Beschluss: Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit! auf der 27. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz vom Nov. 2007 in Nürnberg haben sich die Delegierten mit Mehrheit gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen und für ein Konzept zur bedarfsorientierten Grundsicherung ausgesprochen. In diesem Beschluss wird aber auch zum Ausdruck gebracht,dass der Diskussionsprozess darum weitergehen kann und muss. Es heißt da:

“Doch durch solche Kritik ist die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht erledigt. Viele im Zusammenhang mit dem bedingungslosen Grundeinkommen vertretene Argumente bringen nämlich Fehler im bisherigen System der sozialen Sicherung zur Sprache. Sie plädieren zu Recht für ein System, das weniger mit Verdacht, Misstrauen und Kontrolle arbeitet als vielmehr in Richtung Selbstbestimmung und Respekt für mündige Bürgerinnen und Bürger mit individuellen Lebenswegen.”

In diesem Beschluss heißt es weiter:

“Es ist möglich und sinnvoll, einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommens-Debatte in das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung aufzunehmen, aber das ist kein Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle.”

Befürchtet dabei wird vor allem, dass – zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2007) – der Staat nicht in der Lage ist, neben seinen anderen Aufgaben und notwendigen Institutionen auch noch eine zusätzliche soziale Institution, ein”Grundeinkommen” schultern, finanzieren kann, und dass es noch keine ausreichende Legitimation, keine öffentliche Zustimmung für eine durch den Staat ungeprüfte’ minimale Existenzsicherung gäbe.

Im Einzelnen:

“Eine Verbesserung von Transfers darf die gesellschaftliche, kulturelle und institutionelle Teilhabe nicht behindern, indem sie die Spielräume (des Staates) für die notwendigen Aufwendungen und Investitionen zugunsten öffentlicher Gemeinschaftsgüter einschränkt.”

und weiter :

“Wir setzen auf einen Staat, der mit seinen Ressourcen klug haushaltet, alle Bedürftigen gezielt unterstützt und mit seiner Steuer- und Transferpolitik einen entscheidenden Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit leistet. Nur so bleibt die nötige öffentliche Legitimation und auch die Bereitschaft der gesamten Gesellschaft zur Solidarität erhalten.”

Das Verhältnis zur Arbeit und ihrem Wert: Hierin schliessen sich die Bündnis-Grünen in diesem Beschluss der gesellschaftlich weit verbreiteten Vorstellung an, wird vor allem über die Erwerbstätigkeit bestimmt. Der Anreiz, die AussichtGeld zu verdienen, um das “Opfer” – so nach der Wirtschaftstheorie von Adam Smith – zu erbringen, Kraft und Zeit, also Arbeit für jemand anderen als für sich aufzuwenden, muss danach erhalten bleiben. Würde dieser Anreiz fehlen, so käme es sogar zu einer nicht wünschenswerten Ruhigstellung von Teilen der Bevölkerung, die sich nicht mehr darin engagieren würden, den Wert ihrer Arbeitskraft als Ware für den Arbeitsmarkt zu steigern. Und zugleich sich nicht mehr genötigt sähen, sich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzusetzen auf einem Markt, der die Lebens- und Arbeitszusammenhänge bestimmt.

“Die dauerhaft und bedingungslose Alimentierung von Menschen ohne stärkere Anreize für Erwerbstätigkeit und Bildung kann für einen politischen und gesellschaftlichen Ablasshandel missbraucht werden, der schnell zur organisierten Ruhigstellung ganzer Bevölkerungsgruppen führt.”