“(323) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.

Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.”

(Grundsatzprogramm Bündnis 90/Die Grünen, Abs. 323)

Grundeinkommen in Europa

Ein Meilenstein in der Parteigeschichte und ein großartiger Erfolg für unsere Kampagne: Am 22. November 2020 beschloss die Bundesdelegiertenversammlung von Bündnis 90/Die Grünen mit knapp 62% der Delegierten, die “Leitidee Grundeinkommen” in das neue Grundsatzprogramm der Partei aufzunehmen. Wir danken allen, die sich dafür eingesetzt und allen, die diesem Änderungsantrag (Absätze 321-323) zugestimmt haben!

Europawahl 2021

Schritt für Schritt zum Grundeinkommen - sei dabei!

Im Grünen Netzwerk Grundeinkommen setzen wir uns dafür ein, dass die Idee des bedingungslosen Grundeinkommen auch in die politische Gestaltung auf allen Ebenen einfließt. Dafür arbeiten wir in Arbeitsgruppen an Projekten, damit in künftigen Wahlprogrammen und Koalitionsverträgen auch entsprechende Schritte in die Richtung unserer Leitidee stehen. Abonniere unsere Info-Liste, um von künftigen Initiativen und Aktionen zu erfahren!


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Debatten zum Grundeinkommen

Grün. Europa! Grundeinkommen?

Mit unseren Gästen aus ganz Europa haben wir bei unserer Highlight-Veranstaltung darüber diskutiert, wieso das Grundeinkommen aus grüner und aus europäischer Perspektive unbedingt in das neue grüne Grundsatzprogramm gehört. Details zur Veranstaltung hier.

Sommer-Talk

Referent*innen zum Grundeinkommen

Fragen und Antworten zum Grundeinkommen

Weder für ein Grundeinkommen noch für eine Grundsicherung gibt es im politischen Diskurs eine eindeutige Begriffsbestimmung. Folgende Definitionen entsprechen jedoch dem allgemeinen Konsens:

Das Grundeinkommen steht (1.) allen BürgerInnen auf Basis eines individuellen Rechtsanspruchs zu. Es ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, ist (2.) nicht an das Einkommen oder das Vermögen und (3.) auch nicht an die Bereitschaft eine Erwerbsarbeit auf zu nehmen gekoppelt. Laut dem deutschen Netzwerk Grundeinkommen muss ein Grundeinkommen (4.) auch Existenz sichernd sein. Das Grundeinkommen setzt zudem am Anfang des Einkommensverteilungsprozesses an. Erst würde ein Grundeinkommen ausgezahlt, das dann durch andere Einkünfte ergänzt würde. Die Grundsicherung hingegen setzt am Ende des Einkommensverteilungsprozesses an. Also dann, wenn die Primär- und Sekundäreinkommen nicht ausreichen.

Die Grundsicherung ist eine bedarfsgeprüfte Leistung, die dem Subsidiaritätsprinzip unterworfen ist. Sie ist haushaltsbezogen und orientiert sich an dem Prinzip der Nachrangigkeit. In der Bundesrepublik gibt es mehrere Grundsicherungssysteme wie z.B. das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Gerechtigkeit thematisiert die Verteilung von Gütern, Chancen, Fähigkeiten und/oder sozialen Positionen zwischen Individuen, Gruppen oder Gesellschaften. Nach John Rawls ist Gerechtigkeit sogar die erste Tugend sozialer Institutionen. Welches Verteilungsprinzip, das beste, gerechteste, am besten begründeste oder rechtfertigbare ist, und welche Verteilungsdimension (Güter, Chancen, Fähigkeit, soziale Positionen) die wichtigste ist, ist umstritten. Ein zentraler Konflikt dreht sich um das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit. Einige behaupten, dass sich diese Prinzipien ausschließen oder zumindest sich nicht beide gleichermaßen verwirklichen lassen. Andere, wie John Rawls und Philippe van Parijs, haben Vorschläge unterbreitet, wie diese beiden Prinzipien miteinander vereinbart werden können. (Siehe auch die angelsächsische Debatte, die unter dem Stichwort „distributive justice“ (verteilende Gerechtigkeit) geführt wird.)

Seit der Industriellen Revolution Anfang des 19. Jahrhunderts hat sich eine Industriegesellschaft entwickelt, in deren Mittelpunkt die Erwerbsarbeit steht. Nur wer eine Erwerbsarbeit hatte, konnte sich und seine Familie ernähren. Für die, die das nicht konnten, wurde das Fürsorgesystem entwickelt. Heute rückt die klassische (Industrie-) Erwerbsarbeit immer mehr in den Hintergrund. Viele sprechen von der „Wissens-/Dienstleistungsgesellschaft“ im 21. Jahrhundert. In dieser „Neuen“ Gesellschaft werden die stetigen Erwerbsbiografien immer seltener. Das Fürsorgesystem – konzipiert für Minderheiten – gerät in eine Schieflage, da immer größere Teile betroffen sind.

In der Debatte ist zwischen Erwerbsarbeit, Arbeit in der Familie und Arbeit als bürgerlichem Engagement zu unterscheiden. Ein Grundeinkommen „entlohnt“ die beiden letzt genannten Arbeitsformen.

In keinem Grundeinkommensmodell wird ein Geldbriefträger zu Friedrich Merz fahren, und ihm, sagen wir 800,- € im Monat überbringen (Herr Merz würde deswegen vermutlich auch gar nicht zur Haustür gehen). In allen realistischen Modellen wirkt ein Grundeinkommen für BürgerInnen mit höherem Einkommen wie ein Steuerfreibetrag. Vom Einkommen des Herrn Merz (ca. 1 Mio. €/ Jahr) wird also ein Betrag, der von der Höhe des Grundeinkommens abhängt, abgezogen, und darauf seine Einkommensteuerschuld berechnet. Die wird dann allerdings etwas mehr sein als jetzt. Damit finanzieren die Einkommens- und VermögensbezieherInnen ab einem bestimmten Gesamteinkommen die etwas weniger Reichen. Es handelt sich also in erster Linie um ein Umverteilungssystem von oben nach unten.

Das ist die harte Nuss: Wir kommen von Herrn Ackermann auf den „armen Schlucker“, der keinerlei Einkommen hat. Da er ein genauso wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist und er leben können muss (in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft ist es aussichtslos, dass er sich – wie vielleicht noch in Agrargesellschaften – selbst versorgt) erhält er ein Grundeinkommen als „negative“ Einkommensteuer ausgezahlt. Gelingt es ihm, eine Erwerbsarbeit zu ergattern, wird sein „Zuverdienst“ angerechnet. Diese Anrechnung muss so gestaltet werden, dass es sich für ihn lohnt, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Also zum Beispiel jeder zweite verdiente Euro bleibt ihm. Sobald er mehr als das doppelte eines Grundeinkommens verdient, wird er vom Nettoempfänger zum Nettozahler. Er zahlt mehr in das System ein als er durch das Grundeinkommen bekommt.

Die Höhe ist ein entscheidender Faktor bei der Realisierung eines Grundeinkommens. Ist sie zu niedrig, können die Menschen nicht davon leben und der Druck steigt, extrem niedrig bezahlte Beschäftigungsverhältnisse annehmen zu müssen. Ein niedriges Grundeinkommen muss also zumindest durch Grundsicherungselemente ergänzt werden, dass auch diejenigen, die keine Erwerbsarbeit bekommen, davon leben können. Natürlich wäre es wünschenswert ein ausreichend hohes Grundeinkommen zur Verfügung zu stellen, von dem alle Menschen leben können. Der Finanzierungsaufwand setzt der Höhe des Grundeinkommens Grenzen. Eine Umverteilung des gesamten Volkseinkommens ist politisch nicht durchsetzbar.

Die Einführung eines Grundeinkommens muss mit der Reform der Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen einher gehen, damit die Finanzierung zumindest teilweise vom Faktor Arbeit entkoppelt wird.

Es gibt eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen und Modellen, die zeigen, dass ein Grundeinkommen finanzierbar ist (Strengmann-Kuhn/Opielka, Ulmer Kreis etc.).

In jedem seriösen Grundeinkommensmodell verschlechtert sich die Höhe der Leistungen für Menschen nicht, die Hilfe benötigen. Dasselbe gilt für die soziale Infrastruktur (Bildung, Kinderbetreuung, Mobilität etc.).

In einem Punkt sind alle Menschen gleich: Wenn man ihnen Anreize bietet, werden sie aktiv. Sofern also die Regelungen so sind, dass sich ein „Zuverdienst“ lohnt, ist nicht zu befürchten, dass am nächsten Tag die Wirtschaft still steht. Es gibt aber auch Menschen, deren Wertesystem so ist, dass sie mit unserem Wirtschaftssystem nichts anfangen können: Aussteiger, Verneiner! Diese Menschen gibt es auch heute, und es wird sie auch weiter geben. Ein Grundeinkommen ist kein Allheilmittel, das alle unsere gesellschaftlichen Probleme löst.

Für Kinder ersetzt es das jetzige Kindergeld und schafft damit die Grundlage zur Beseitigung von Kinderarmut, die in unserer Gesellschaft in immer stärkerem Maße um sich greift. Für Heranwachsende ersetzt es das BaFög und andere Leistungen für Auszubildende.

Die „Zahnarztgattin“ muss nicht ewig Zahnarztgattin sein. Durch ein Grundeinkommen hat sie wirtschaftliche Handlungsunabhängigkeit. Die Individualisierung kommt besonders Frauen zugute. Teilzeitarbeit wird für sie (wie auch für alle anderen) attraktiver gemacht. Es ist das Gegenteil von einer „Herdprämie“.