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Grüne Basissicherung

Der Vorschlag „Grüne Basissicherung“ ist in Kapitel IV 6. des Bericht des Zukunftsforums beschrieben.

 

Zu einem umfassenden Grünen Transformationsprogramm, wie das mit dem Green New Deal angestrebt wird, gehört eine finanzielle Basisabsicherung, die für alle Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht, idealerweise in Form eines Grundeinkommens für Alle. Mindestens notwendig sind aber Reformen der Grundsicherung: Die Anhebung des Regelsatzes, die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften, bessere Zuverdienstmöglichkeiten, keine Sanktionen unter das sozio-kulturelle Existenzminimum. Diese Reformen reichen aber nicht aus und führen ohne weitere Maßnahmen letztlich in eine Sackgasse, weil die Verbesserungen dazu führen, dass noch mehr Menschen Grundsicherung beziehen und die Hürde, den Grundsicherungsbezug zu überwinden, noch höher werden.

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bedingungsloses Grundeinkommen – Diskussionsgrundlage mit weltlichem Menschenbildimpuls

Diskussionsgrundlage und Präsentation von Christian Nähle für das Netzwerktreffen am Rande des Zukunftskongresses am 2. Juli 2011 in Berlin.

Vorbemerkung: Unsere Gesellschaft prosperiert durch ihre freie Vielfalt. Dass ist es, was besonders Hartz IV so zerstörerisch macht. Denn Furcht vor Erwerbsarbeitslosigkeit, oder die bereits erlebte staatliche Sozialrepressive schränkt die freie Persönlichkeitsentfaltung ein. Wir müssen die Menschen – uns selbst – zur ungebundenen Entfaltung ermächtigen! Das bedingungslose Grundeinkommen ist das(!) Instrument hierfür!
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Garantierente (Wolfgang Strengmann-Kuhn)

Wolfgang Strengmann-Kuhn hat ein nachhaltiges und solidarisches Rentenkonzept entwickelt, das eine eigenständige und schnell umsetzbare Garantierente sowie eine solidarisch finanzierte BürgerInnversicherung vorsieht. Die Garantierente stockt die gesetzlichen Renten von allen RentenbezieherInnen auf ein Mindesnivau auf. Mit dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 haben sich Bündnis 90/Die Grünen auf die Einführung einer Garantierente festgelegt.

http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/plugins/downloads-manager/upload/BAG%20Soziales%20Rente.pdf http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/plugins/downloads-manager/upload/Modell_Schweden_BAG_Wirtschaft.pdf

Bedingungslose Kindergrundsicherung (Ekin Deligöz und andere)

Ekin Deligöz hat zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten das Konzept einer bedingungslosen Kindergrundsicherung ausgearbeitet. Grundsätzlich sollen 330 Euro Kindergrundsicherung ausgezahlt werden. Dieser Betrag wird aber nach dem persönlichen einkommenssteuersatz besteuert. Besteuert wird aber nicht der volle Betrag sondern nur 49 Euro, sodass alle Eltern mindestens eine bedingungslose kindergrundsicherung in Höhe von 281 Euro bekommen. Diese komplizierte Regelung ist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück zu führen, die vorschreibt, dass das Existenzminimum für Kinder immer steuerfrei sein muss. Zur Finanzierung werden der steuerliche Kinderfreibetrag abgeschafft, das Kindergeld einbezogen und das Ehegattensplitting modifiziert. Bei der Verabschiedung des Wahlprogramms 2009 haben sich Bündnis 90/Die Grünen für die die Einführung einer bedingungslosen Kindergrundsicherung ausgesprochen.

Kinder in den Mittelpunkt: Die Kindergrundsicherung. Autorinnenpapier von Ekin Deligöz, Thea Dückert, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Christine Scheel

Grundeinkommens-Flat (Wolfgang Strengmann-Kuhn)

Strengmann-Kuhns Vorschläge knüpfen an dem bestehenden Sozial- bzw. Steuersystem an und beschreiben Grundeinkommensleistungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Damit wäre auch eine schrittweise Einführung eines Grundeinkommens denkbar. Im Kern umfassen die Reformüberlegungen fünf Punkte: Erstens eine Reform der Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung mit Mindestleistung, zweitens eine erweiterte Erwerbslosenversicherung, in der das Arbeitslosengeld und das Elterngeld integriert werden, drittens eine Reform der Einkommensteuer zu einer Basic Income Flat Tax und viertens eine Kindergrundsicherung. Damit gäbe es für die gesamte Bevölkerung ein (pauschaliertes) Grundeinkommen. Um besondere Bedarfe, z.B. in besonderen Lebenslagen oder bei hohen Wohnkosten abzudecken, ist schließlich, fünftens, für Ausnahmefälle eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung als letztes Netz notwendig.

http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/%7Estrengma/Finanzierung_Grundeinkommen.pdf http://www.archiv-grundeinkommen.de/strengmann-kuhn/20070225_Armut_und_Grundeinkommen.pdf

Das Grüne Grundeinkommen (Beschluss der Grünen Jugend)

Mit dem Beschluss “Der Ermutigende Sozialstaat” hat sich die GRÜNE JUGEND auf ihrem 26. Bundeskongress in Jena im Mai 2006 für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. Die GRÜNE JUGEND streitet dabei für ein gerechtes und ermutigendes Grundeinkommen, das sich an folgendem Rahmen orientiert, und für das wir mit diesem Konzept eine Idee vorlegen:

  • Das Grundeinkommen steht allen BürgerInnnen individuell und garantiert zu.
  • Die Höhe des Grundeinkommens muss gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Nach unserer Auffassung muss ein Grundeinkommen deswegen auf jeden Fall oberhalb der Armutsgrenze liegen.
  • Für das Grundeinkommen gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung.
  • Das Grundeinkommen verpflichtet weder zur Arbeit, noch zu anderen Tätigkeiten.