In dem Beschluss: Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit! auf der 27. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz vom Nov. 2007 in Nürnberg haben sich die Delegierten mit Mehrheit gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen und für ein Konzept zur bedarfsorientierten Grundsicherung ausgesprochen. In diesem Beschluss wird aber auch zum Ausdruck gebracht,dass der Diskussionsprozess darum weitergehen kann und muss. Es heißt da:
- “Doch durch solche Kritik ist die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht erledigt. Viele im Zusammenhang mit dem bedingungslosen Grundeinkommen vertretene Argumente bringen nämlich Fehler im bisherigen System der sozialen Sicherung zur Sprache. Sie plädieren zu Recht für ein System, das weniger mit Verdacht, Misstrauen und Kontrolle arbeitet als vielmehr in Richtung Selbstbestimmung und Respekt für mündige Bürgerinnen und Bürger mit individuellen Lebenswegen.”
In diesem Beschluss heißt es weiter:
- “Es ist möglich und sinnvoll, einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommens-Debatte in das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung aufzunehmen, aber das ist kein Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle.”
Befürchtet dabei wird vor allem, dass – zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2007) – der Staat nicht in der Lage ist, neben seinen anderen Aufgaben und notwendigen Institutionen auch noch eine zusätzliche soziale Institution, ein”Grundeinkommen” schultern, finanzieren kann, und dass es noch keine ausreichende Legitimation, keine öffentliche Zustimmung für eine durch den Staat ungeprüfte’ minimale Existenzsicherung gäbe.
Im Einzelnen:
- “Eine Verbesserung von Transfers darf die gesellschaftliche, kulturelle und institutionelle Teilhabe nicht behindern, indem sie die Spielräume (des Staates) für die notwendigen Aufwendungen und Investitionen zugunsten öffentlicher Gemeinschaftsgüter einschränkt.”
und weiter :
- “Wir setzen auf einen Staat, der mit seinen Ressourcen klug haushaltet, alle Bedürftigen gezielt unterstützt und mit seiner Steuer- und Transferpolitik einen entscheidenden Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit leistet. Nur so bleibt die nötige öffentliche Legitimation und auch die Bereitschaft der gesamten Gesellschaft zur Solidarität erhalten.”
Das Verhältnis zur Arbeit und ihrem Wert: Hierin schliessen sich die Bündnis-Grünen in diesem Beschluss der gesellschaftlich weit verbreiteten Vorstellung an, wird vor allem über die Erwerbstätigkeit bestimmt. Der Anreiz, die AussichtGeld zu verdienen, um das “Opfer” – so nach der Wirtschaftstheorie von Adam Smith – zu erbringen, Kraft und Zeit, also Arbeit für jemand anderen als für sich aufzuwenden, muss danach erhalten bleiben. Würde dieser Anreiz fehlen, so käme es sogar zu einer nicht wünschenswerten Ruhigstellung von Teilen der Bevölkerung, die sich nicht mehr darin engagieren würden, den Wert ihrer Arbeitskraft als Ware für den Arbeitsmarkt zu steigern. Und zugleich sich nicht mehr genötigt sähen, sich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzusetzen auf einem Markt, der die Lebens- und Arbeitszusammenhänge bestimmt.
- “Die dauerhaft und bedingungslose Alimentierung von Menschen ohne stärkere Anreize für Erwerbstätigkeit und Bildung kann für einen politischen und gesellschaftlichen Ablasshandel missbraucht werden, der schnell zur organisierten Ruhigstellung ganzer Bevölkerungsgruppen führt.”
- Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit Beschluss: auf der 27. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz vom Nov. 2007 in Nürnberg
- Das Bedingungslose Grundeinkommen als Grüne Vision – für einen Paradigmenwechsel in der sozialen Sicherung Der Antrag war bei der BdK in Nürnberg nicht mehrheitsfähig und erhielt ca. 10 Prozent der Stimmen. Vom Nov. 2007 in Nürnberg
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