Grundeinkommen ist wählbar: auch mit der Zweitstimme!

Grundeinkommen im Bundestag gibt es nur mit starken Grünen!

Wer Grundeinkommen im Bundestag will, darf seine Stimme nicht verschenken. In vielen Bundesländern stehen Grüne Unterstützerinnen und Unterstützer für ein Grundeinkommen auf aussichtsreichen, aber nicht sicheren Plätzen. Sie können/Ihr könnt also mit der Zweitstimme in diesen Ländern das Grundeinkommen in den nächsten Bundestag wählen. Das gilt insbesondere für Schleswig-Holstein (Valerie Wilms, Listenplatz 3, und Arfst Wagner, Listenplatz 4), Hessen (Wolfgang Strengmann-Kuhn, Listenplatz 6), Berlin (Lisa Paus, Listenplatz 3, Stefan Ziller, Listenplatz 6), Rheinland-Pfalz (Felicitas Flörchinger, Listenplatz 5), Baden-Württemberg (Ulrich Schneider, Listenplatz 12, Memet Kilic, Listenplatz 18), Bayern (Lisa Badum, Listenplatz 13, Karl Bär, Listenplatz 14, Sina Doughan, Listenplatz 15) und Nordrhein-Westfalen (Hermann Ott, Listenplatz 18). Darüber hinaus kann das Grundeinkommen in vielen Wahlkreisen auch mit der Erststimme für Grüne Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden.

Wie bei allen im Bundestag vertretenen Parteien, gibt es auch bei Bündnis 90/Die Grünen keinen Beschluss für ein Grundeinkommen, unter allen Bundestagsfraktionen gibt es aber bei den Grünen die größte Zahl an Befürworterinnen. In ihrem Wahlprogramm steht, dass Bündnis 90/ Die Grünen die Diskussion über das Grundeinkommen in die Gesellschaft hineintragen wollen und fordern die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag. Eine Enquetekommission im Deutschen Bundestag wäre ein Weg, die Idee und die Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme parlamentarisch zu diskutieren. Dafür braucht es die Zustimmung eines Viertels all seiner Mitglieder. Dieses Minimalziel fürs Grundeinkommen ist nur mit starken Grünen zu erreichen!

Ihr wollt Grundeinkommen im Bundestag? Dann wählt es: Zweitstimme GRÜN!

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