Die Grüne Sozialpolitik stand im Mittelpunkt des Grünen Parteitages (Bundesdelegiertenkonferenz) am vergangenen Wochenende. Mit dem Beschluss “Eine Gesellschaft für Alle: Umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung durch gute Institutionen und gerechte Verteilung” legten die Delegierten die Grundlage für das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl. Das Grüne Netzwerk Grundeinkommen hat sich mit verschiedenen Anträgen in die Debatte eingebracht. Hier einige zentrale Erfolge in der Übersicht.
Enquete-Kommission Grundeinkommen
In diesem Zusammenhang wird in unserer Partei wie auch in Teilen der Gesellschaft die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert. Wir wollen diese Diskussion konstruktiv weiterführen und nach Wegen suchen, wie die Idee und Elemente eines Grundeinkommens mit der einer Grünen Grundsicherung sinnvoll verbunden werden können. Schon jetzt gibt es mit der Kindergrundsicherung, der Garantierente, dem Zwei-Säulenmodell der Bildungsfinanzierung und der Brückengrundsicherung Grüne Ansätze und Konzepte, in der Elemente aus beiden Ideen verknüpft werden. Auch wollen wir die Idee einer finanziellen Basissicherung aus den Berichten des Grünen Zukunftsforums „Antworten auf die auseinanderfallende Gesellschaft“ oder die negative Einkommenssteuer eine weiter diskutieren.
Gerade in der Debatte um Grundsicherung und ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle muss es darum gehen, unsere Leitbilder von Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik, die Bedeutung öffentlicher Institutionen und Finanzierbarkeit zu verbinden. Wir wollen diese Debatte in die Gesellschaft hineintragen. Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundenen Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist, die Schere zwischen Arm und Reicht zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen.
Aussetzung der Sanktionen im SGB II
Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeitssuchenden und ein Sanktionsmoratorium. Wir wollen eine Grundsicherung, die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung setzt statt auf Bestrafung und Demütigung. Notwendige Voraussetzungen für eine partizipative Arbeitsverwaltung sind ein Wunsch- und Wahlrecht für Arbeitsuchende, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Wir wollen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zu Service-Centern weiterentwickeln, die allen Ratsuchenden in Sachen Arbeit, Bildung und beruflicher Entwicklung offen stehen, die kompetente Dienstleistungen anbieten und deren Unterstützung gerne in Anspruch genommen wird. Sie sollen Schülerinnen und Schülern, die sich über die Ausbildungssituation informieren wollen, Hilfestellung bieten. Sie sollen Beschäftigte beraten, die neue berufliche Herausforderungen suchen. Sie sollen Erwerbslose fördern, die einen neuen Job brauchen und sie sollen für Arbeitgeber, die neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, zum ersten Ansprechpartner werden. Insbesondere in den Jobcentern gibt es zu wenig Personal. In der Folge ist die Beratung und Unterstützung oft mangelhaft. Wir wollen in die Qualität der Beratung investieren, die Umgangskultur miteinander verbessern und dafür auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Zudem sollen Ombudsstellen als neutrale Anlaufstellen vor Ort eingerichtet werden, um bei Konflikten zu vermitteln.
Brückengrundsicherung
Über eine befristete Vermittlungspause, die auf die Eigeninitiative der Erwerbslosen setzt, soll eine neue Option zur Eingliederung in Arbeit geschaffen werden. Eine solche Brückengrundsicherung richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig.
Erhöhung des Regelsatz
Wir wollen den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen. Die Berechnung muss verfassungskonform gestaltet werden – denn Grundrechte sind nicht verhandelbar. Mithin sind zumindest die gröbsten systematischen und inhaltlichen Mängel der schwarz-gelben Regelsatzermittlung zügig zu heilen: Dies bedeutet zum Einen die so genannten „verdeckt Armen“ und „kleinen Aufstocker“ (Zuverdienst bis 100 Euro) aus der Bezugsgruppe, die Maßstab für die Regelsatzberechnung ist, herauszunehmen.
Aufbauend auf den Schätzungen der Bundesregierung würde eine Anhebung des Regelsatzes auf 420 € 2,5 Mrd. € kosten. Davon haben wir 1,2 Mrd. € durch unsere Finanzbeschlüsse gegenfinanziert. Den zweiten Teil der Anhebung halten wir für finanzierbar, da wir annehmen, dass die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro voraussichtlich allein im Bereich der passiven Leistungen (ALG II) zu Einsparungen in Höhe von 1 bis 1,5 Mrd. Euro führen würde. Dies belegen auch Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium.
Verbesserung der Zuverdienstregelungen
Die aktuellen Zuverdienstregelungen im SGB II-System sind ungeeignet. Arbeit muss sich auch für Bezieherinnen und Bezieher von ALG 2 finanziell lohnen. Die Grüne Bundestagsfraktion erarbeitet derzeit Modelle, um Geringverdienerinnen und -verdiener künftig zu entlasten.
Eigenständige Existenzsicherung
Geschlechtergerechtigkeit bleibt für uns ein Querschnittsthema, relevant in allen Bereichen. Dabei ist eines der wichtigsten Zwischenziele zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit die eigenständige Existenzsicherung. Was wir dafür brauchen, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein radikales Umdenken in fast allen Politik-, Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen, allen voran der Steuer- und Sozialpolitik.
Dabei geht es uns nicht um eine Verabschiedung vom Solidaritätsgedanken, das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen Abhängigkeiten beseitigen, damit sich Menschen – gleich welchen Geschlechts – auf Augenhöhe begegnen können, um frei zu entscheiden, ob und wie sie ihr Leben miteinander oder für sich gestalten möchten. Wir wollen Mut machen, den eigenen Weg zu gehen, jenseits von Erwartungshaltungen und Rollenklischees. Wir wollen mit der Idee der eigenständigen Existenzsicherung das Armutsrisiko, vor allem von Frauen, senken. Denn: Armut ist vor allem weiblich.
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Endspurt für die Europäische Bürgerinitiative zum Grundeinkommen
Unterstützt bitte die Europäische Bürgerinitiative zum Grundeinkommen (EBI), falls noch nicht geschehen.
Bis einschließlich zum 25.06.2022 könnt Ihr noch mitzeichnen. http://www.ebi-grundeinkommen.de
Claudia Laux, Mitglied im Koordinationsteams unseres GRÜNEN Netzwerks Grundeinkommen, nimmt in Ihrer Funktion als Netzwerkrätin vom deutschen Dachverband http://www.grundeinkommen.de in Nürnberg am 18. und 19. Juni 2022 an einer Konferenz teil.
Anlässlich derer sind am Samstag, den 18.06.2022 von 10 – 12 Uhr zwei Info-Stände in der Innenstadt von Nürnberg geplant:
1. Am weißen Turm
2. An der Lorenzkirche
Dort in der Fußgängerzone werden Unterschriften für die sieben Tage später endende EBI gesammelt und die Passant*innen informiert zum Thema Grundeinkommen.
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Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung des Grünen Netzwerk Grundeinkommen an. Sie erhalten die Zugangsdaten am Tag der Veranstaltung.
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Corinna ist seit 2013 Mitglied der grünen Bundestagsfraktion und Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten. Davor war sie bei den Grünen in Trier politisch tätig. Im Bundestag ist sie Obfrau der Fraktion im Petitionsausschuss und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Katrin kommt aus der Nähe von Hannover, ist Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Soziales Niedersachsen und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Seit letztem Jahr ist sie Mitglied des Europäischen Parlaments – und dort Vize-Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie Vorsitzende der Interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderung.
Moderation: Dániel Fehér
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